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Urnen Öffnungszeiten Urne im Mehrzweckgebäude: Sonntag von 10.00 - 11.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sz.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.admin.ch/aktuell/abstimmung/
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben oder Wahl-/Abstimmungsunterlagen fehlen:
Ein Duplikat des Stimmausweises oder fehlende Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei gegen Quittung bezogen werden.

Stimmabgabe an der Urne:
Wenn Sie sich zur Stimmabgabe an die Urne begeben, nehmen Sie bitte Ihre Unterlagen (vor allem Stimmrechtsausweis und Stimmzettel) mit. Geben Sie den Stimmrechtsausweis ab und lassen Sie Ihr Stimmkuvert von der Urnenwache abstempeln, bevor Sie es in die Urne werfen.
Brieflich abstimmen Setzen Sie Ihre eigenhändige Unterschrift auf die Vorderseite des Stimmrechtsausweises unter Ihre Adresse.

Stecken Sie Ihren Stimm- und/oder Wahlzettel ins Stimmkuvert und verschliessen Sie dieses.

Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert ins Zustell-/Antwortkuvert. Achten Sie darauf, dass im Adressfenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint.

Kleben Sie das Kuvert zu und stellen Sie es rechtzeitig per Post der Gemeindekanzlei zu oder werfen Sie es in den Briefkasten der Gemeindekanzlei.
Kontakt info@reichenburg.ch


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