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Bahnhofsentwicklung Reichenburg

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE AUSGABENBEWILLIGUNG VON CHF 1’207’000 FÜR DIE BAHNHOFSENTWICKLUNG REICHENBURG

A. DIE ABSTIMMUNGSFRAGE LAUTET

Wollen Sie der Ausgabenbewilligung in der Höhe von CHF 1’207’000 für die «Bahnhofsentwicklung Reichenburg» zustimmen?

B. WESHALB WIRD DIESE VORLAGE ERNEUT TRAKTANDIERT?

Mit Entscheid vom 11. August 2025, stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Sachgeschäfte korrekt vorbereitet und an der Versammlung präsentiert wurden. Beim Traktandum 2 (Bahnhofsentwicklung Reichenburg) hätte laut Verwaltungsgericht nach dem Votum des Beschwerdeführers eine gewisse Unklarheit bestanden, da der Beschwerdeführer zwar einen unzulässigen Ablehnungsantrag gestellt habe, mit dem zweiten Teilsatz des Antrags «nochmals über die Bücher», wohl aber eher einen Rückweisungsantrag meinte. Der Versammlungsleiter wäre deshalb ge halten gewesen, beim Beschwerdeführer nachzufragen, ob er einen Abweisungs- oder Rückweisungsantrag stellen möchte.

Daher entschied das Verwaltungsgericht zum Traktandum 2 (Bahnhofsentwicklung Reichenburg) «Die Überweisung ist daher aufzuheben und das Geschäft erneut für eine Beratung in der Gemeindeversammlung und neuerliche Überweisung zur Urnenabstimmung zu traktandieren.»

C. PRÄZISIERUNG ZUR VORLAGEVERSION VOM 27. JUNI 2025

Der Gemeinderat ist nach wie vor vollumfänglich von der vorliegenden Vorlage überzeugt und sieht keinen Anlass, das Projekt in irgendeiner Weise abzuändern. Einzelne Rückmeldungen aus der Gemeindeversammlung wurden aufgenommen. Zur weiteren Präzisierung des Sachgeschäfts nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

Kostengenauigkeit ± 25%

Eine höhere Kostengenauigkeit könnte nur durch eine Erhöhung des Detaillierungsgrades erreicht werden. Ein solches Vorgehen wäre jedoch mit erheblichen zusätzlichen Planungskosten in der Höhe zwischen CHF 40’000–60’000 verbunden. Sollte das Projekt an der Urne abgelehnt werden, wären diese Aufwendungen vergebens und müssten ohne Nutzen abgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat sich daher bewusst dafür entschieden, auf eine Detailplanung zu verzichten, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die derzeitige Kostenschätzung mit einer Abweichung von ± 25% wird als sachgerecht und verhältnismässig erachtet. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass selbst eine detaillierte Planung keine absolute Sicherheit bietet, da unvorhersehbare Entwicklungen der Marktlage – etwa bei Baupreisen oder Materialkosten – auch weiterhin zu Kostenabweichungen führen können.

Abschliessende Projektdetails

Die Ausführungsdetails und die Materialisierung werden erst im Verlauf der Umsetzung festgelegt und fallen in die Kompetenz des Gemeinderates. Den bewilligten Rahmenkredit gilt es dabei einzuhalten.

Landbeanspruchung Nachbargrundstück

Die Verhandlungen mit der Eigentümerschaft des Nachbargrundstücks (ehemals Bahnhöfli) sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass feststeht, dass für das Projekt kein Landkauf erforderlich ist. Die notwendige Beanspruchung soll in Form eines Dienstbarkeitsvertrags geregelt werden. Zwar ist der Vertrag noch nicht unterzeichnet, doch besteht seitens der Eigentümerschaft eine klare Bereitschaft dazu. Es findet ein konstruktiver Dialog statt.

D. AUSGANGSLAGE

Ab dem Jahr 2028 wird der Bahnhof Reichenburg wieder vermehrt von Zügen angefahren, was seine regionale Bedeutung erhöht. Allerdings ist das heutige Erscheinungsbild des Bahnhofsareals aufgrund mangelnder Integration der Gebäude nicht besonders einladend. Die Aufenthaltsqualität am Bahnhof lässt zu wünschen übrig, und es gibt Defizite, die behoben werden sollten. Einige Massnahmen, wie der barrierefreie Zugang zum Bahnhof, liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Infrastrukturanpassungen im Bereich des Busverkehrs hingegen schon. Derzeit besteht keine geeignete Verbindung zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln. Die Bushaltestelle ist nicht barrierefrei, das Parken ist unorganisiert und es fehlen klare Fuss- und Radwege sowie eine moderne Fahrradabstellanlage.

Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, das Bahnhofsareal attraktiver zu gestalten. Neben einer klareren Gestaltung der Bus-, Fussgänger- und Radwege soll die Bushaltestelle einerseits ausgebaut und um zwei Haltekanten erweitert und andererseits behindertengerecht ausgebaut werden. Um die verschiedenen Buslinien gewährleisten zu können, ist eine Wendemöglichkeit beim Bahnhofsplatz notwendig. Die Parkplätze sollen neu angeordnet und mit einer durchlässigen Oberfläche versehen werden. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt über eine festgelegte Zu- und Wegfahrt und soll aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr auf der ganzen Länge der Bahnhofstrasse möglich sein. Durch Bepflanzungen und Grünflächen soll der Bereichum den Bahnhof angenehmer und einladender gestaltet werden.

Das Ziel ist es, das Bahnhofsareal bis zum geplanten Zeitpunkt des S2-Halts im Jahr 2028 aufzuwerten. Dabei wird auch der Busbahnhof Reichenburg künftig an Bedeutung gewinnen, da die Busse ab 2028 aus allen Richtungen (Untermarch, Glarus Nord und neu Benken) anfahren. Bis dahin soll der Bevölkerung eine zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung stehen. Durch Verbesserungen im Bereich Bus- und Zugverkehr ist auch eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu erwarten. Eine zeitgemässe Infrastruktur mit hoher Aufenthaltsqualität und barrierefreiem Zugang bilden die Grundlage dazu.

E. PROJEKTBESCHRIEB

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 wird der Bahnhof Reichenburg von drei Buslinien (Linien 513, 522, 525) bedient. Dies führte dazu, dass gleichzeitig zwei Busse ankommen und einen Halteplatz beanspruchten. Dank der Zustimmung der Grundeigentümerin SBB ist es aus der Not gelungen, vorübergehend eine zweite Bushaltestelle zu markieren. Der Bahnhof Reichenburg gewinnt zunehmend an Bedeutung als regionale Mobilitätsdrehscheibe, was auch Anpassungen an der Infrastruktur erforderlich macht. Ab dem Jahr 2028 ist gar eine weitere Buslinie in Richtung Benken geplant. Die aktuelle Planung sieht drei überdachte Bushaltekanten vor. Aufgrund der engen Platzverhältnisse vor Ort wird eine Haltestelle so angeordnet, dass diese von beiden Seiten angefahren werden kann. Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Taktzeiten möglich und erfolgt in Koordination mit dem kantonalen Amt für öffentlichen Verkehr. Hindernisfreie Haltestellenkanten haben für einen autonomen Einstieg von handicapierten Personen eine Höhe von 22 cm aufzuweisen. Diese Höhe kann von den Bussen jedoch nicht überwischt werden, was die Anfahrt an die Haltekante sehr anspruchsvoll gestaltet. Insbesondere bei den vorliegenden engen Platzverhältnissen. Trotz dieser erschwerten Ausgangslage ist es gelungen, die erforderlichen Schleppkurven nachzuweisen. Für die Wegfahrt der Busse muss das Trottoir entlang der Bahnhofstrasse im Bereich der Parzelle KTN 1408 etwas angepasst werden. Unmittelbar vor dem Bahnhofsgebäude und dem angrenzenden Güterschuppen ist keine Haltestellenkante vorgesehen, da diese Gebäude weiterhin genutzt werden. Für eine sichere Fussgängerführung ist die Ausgestaltung ein neues Trottoir respektive ein Fussgängerbereich von den Bushaltekanten zur Personenunterführung vorgesehen. Der Platz vor dem Bahnhofsgebäude wird als Wendemöglichkeit für die Busse (u.a. auch Gelenkbusse) benötigt. Dazu wird auch eine Teilfläche der Parzelle KTN 268 notwendig, deren Rechte in Form einer Dienstbarkeit erworben werden. Für die Realisierung des Wendeplatzes müssen sämtliche Parkplätze vor dem Bahnhofsgebäude aufgehoben werden. Als Ersatz sollen neue Parkplätze östlich der neuen Bushaltestelle geschaffen werden. Um die Sicherheit entlang der Bahnhofstrasse zu gewährleisten ist lediglich eine Zu- und Wegfahrt für die Parkplätze vorgesehen. Die Platzverhältnisse lassen in diesem Bereich nur Längsparkfelder zu. Die Ausgestaltung der Längsparkfelder erfolgt nach Standards der SBB und wird voraussichtlich mit einer wasserdurchlässigen Verbundsteinpflästerung ausgeführt. Um die Buspassagiere vor Witterung zu schützen ist eine gemeinsame Überdachung der drei Haltekanten vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung und Materialisierung der Überdachung ist im aktuellen Projektstand noch nicht festgelegt. Die Rampe für die Personenunterführung sowie die neuen Fahrradabstellplätze bilden auf ausdrücklichen Wunsch der Schweizerischen Bundesbahnen SBB nicht projektbestandteil. Derzeit erarbeitet die SBB eine Studie zur Barrierefreiheit des Zugangs zu den Gleisen. Bis zum Zeitpunkt der Umsetzung dürfte die Studie abgeschlossen und somit auch der Standort der Fahrradabstellanlage bekannt sein, sodass die Anlage noch in die Ausführungsplanung einfliessen kann. Es ist zu erwarten, dass die neue Fahrradabstellanlage in unmittelbarer Nähe des heutigen Standorts errichtet wird. Die ansteigenden Temperaturen ziehen Herausforderungen nach sich, denen sich Städte und Gemeinden stellen müssen. Um die öffentlichen Räume besser auf Hitze und Überschwemmungen vorzubereiten, sind natürliche Elemente wie die Schaffung von Retentionsgrünflächen, Baumpflanzungen und die Verbesserung der Luftzirkulation wichtige Lösungsansätze. Diese Ansätze wurden soweit möglich in das Projekt integriert und werden im Zuge der Ausführungsplanung noch im Detail geprüft. Derzeit sind die Flächen beim Bahnhof fast ausschliesslich mit Asphalt versiegelt, wodurch das Bahnhofsareal insbesondere im Sommer zu einer spürbaren Wärmeinsel geworden ist.

F. PLANGRUNDLAGE

Die Rampe für die Personenunterführung sowie die neuen Fahrradabstellplätze sind auf ausdrücklichen Wunsch der Schweizerischen Bundesbahnen SBB nicht Projektbestandteil. Derzeit erarbeitet die SBB eine Studie zur Barrierefreiheit des Zugangs zu den Gleisen. Bis zum Zeitpunkt der Umsetzung dürfte die Studie abgeschlossen und somit auch der Standort der Fahrradabstellanlage bekannt sein, sodass die Anlage noch in die Ausführungsplanung einfliessen kann. Es ist zu erwarten, dass die neue Fahrradabstellanlage in unmittelbarer Nähe des heutigen Standorts errichtet wird. Die ansteigenden Temperaturen ziehen Herausforderungen nach sich, denen sich Städte und Gemeinden stellen müssen. Um die öffentlichen Räume besser auf Hitze und Überschwemmungen vorzubereiten, sind natürliche Elemente wie die Schaffung von Retentionsgrünflächen, Baumpflanzungen und die Verbesserung der Luftzirkulation wichtige Lösungsansätze. Diese Ansätze wurden, soweit möglich, in das Projekt integriert und werden im Zuge der Ausführungsplanung noch im Detail geprüft. Derzeit sind die Flächen beim Bahnhof fast ausschliesslich mit Asphalt versiegelt, wodurch das Bahnhofsareal insbesondere im Sommer zu einer spürbaren Wärmeinsel geworden ist.

G. VORABKLÄRUNGEN SBB, AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG, POSTAUTO AG

Bei Erarbeitung der Vorlage fand stets der Dialog mit den involvierten Parteien Schweizerische Bundesbahnen SBB, Postauto AG und Amt für öffentlicher Verkehr des Kantons Schwyz statt. Zusätzlich wurde die Vorlage dem Amt für Raumentwicklung in Form einer offiziellen Vorabklärung zugestellt, an der sich sämtliche Ämter beteiligen konnten.

– Das Amt für Raumentwicklung äusserte sich positiv in seinem Schreiben vom 22. März 2024. Die Bahnhofsentwicklung ist mit dem kantonalen Richtplan vereinbar.
– Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB äusserten sich positiv in ihrem Schreiben vom 14. März 2024 und stimmten der Bahnhofsentwicklung unter Bedingungen und Auflagen zu.
– Die Postauto AG war an der Projektentwicklung beteiligt. Ihre Anliegen und Bedürfnisse flossen in die Vorlage ein.

H. KOSTEN

Kostenzusammenzug
Kostenstand September 2024, inkl. MwSt. / +– 25%

0 Bauhauptarbeiten CHF 685'000
1 Baunebenarbeiten CHF 310'000
2 Dienstleistungen CHF 180'000
3 Landerwerb/Entschädigungen/Gebühren CHF 32'000
  TOTAL CHF 1'207'00

I. FINANZIERUNG

Die Finanzierung richtet sich nach dem kantonalen Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden FHG-BG bzw. deren Verordnung FHV-BG nach den anzuwendenden Abschreibungssätzen gemäss Anhang II. Bei Strassenanlagen und Gebäuden wird von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen, wodurch ein jährlicher Abschreibungssatz von 4% resultiert. Gestützt auf das Bundesgesetz über den Fond für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen. Die Gemeinde Reichenburg ist seit 2019 Mitgliedgemeinde der Agglomeration Obersee. Die Gemeinde Reichenburg hat vier Massnahmen innerhalb des Agglomerationsprogramms der 4. Generation angemeldet, darunter die Massnahme «Bahnhofsentwicklung Reichenburg». Diese Massnahme wird auf Bundesebene unterstützt, wonach mit Bundesbeträgen in der Höhe von mindestens CHF 360’000 zu rechnen ist (Preisstand Oktober 2020). Im Weiteren kann sich der Kanton Schwyz (Kantonsrat) auf Grundlage des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs an wichtigen Verkehrsdrehscheiben beteiligen. Voraussetzung ist ein bewilligtes Projekt, denn das Bauvorhaben soll auch ausgeführt werden, falls der Kantonsrat einer Kostenbeteiligung nicht zustimmt. Der Beitrag bemisst in der Regel 40% der Nettokosten (CHF 338’800). Falls der Kantonsrat einer Kostenbeteiligung zustimmt, müsste die Gemeinde Reichenburg noch Restkosten von CHF 508’200 tragen.

 

J. ZEITPLAN

– 28. November 2025 Beschlussfassung Gemeindeversammlung
– 8. März 2026 Urnenabstimmung Sachgeschäft
– Sommer 2026 Baueingabe / Baubewilligungsverfahren
– Frühjahr 2027 Realisierung
– Dezember 2027 Inbetriebnahme (per Fahrplanwechsel 2028)

K. EMPFEHLUNG DES GEMEINDERATES

Die Vorlage «Bahnhofsentwicklung Reichenburg» schafft nicht nur zeitgemässe Infrastrukturanlagen, sondern stärkt auch nachhaltig den öffentlichen Verkehr in der Gemeinde Reichenburg. Zudem sendet die Massnahme positive Signale aus, indem sich die Gemeinde Reichenburg auf das Jahr 2028 vorbereitet und sich als zukünftige Mobilitätsdrehscheibe positioniert, sowohl in Bezug auf die zusätzlichen Bahnhalte als auch generell. Der Gemeinderat empfiehlt der Vorlage zuzustimmen. Wird die Vorlage abgelehnt, ist ab dem Jahr 2028 die Gewährleistung, dass die Buslinien optimal an den Bahnhof angebunden werden können, nicht mehr gegeben. Ebenfalls ist unsicher, wie lange die SBB die heutige provisorische Lösung noch duldet. Mit einem Ja zur Vorlage hat die Gemeinde hingegen die Chance, ihre Verkehrsinfrastruktur langfristig zu sichern und sich als moderne, verlässliche Mobilitätsdrehscheibe zu positionieren.

L. BERICHT DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION

Der Rechnungsprüfungskommission wurde die Ausgabenbewilligung «Bahnhofsentwicklung Reichenburg» durch den Gemeinderat vorgelegt. Die Rechnungsprüfungskommission hat den Text, die Kostenaufstellung und die Folgekosten beurteilt. Die Rechnungsprüfungskommission hat in Ihrem Auftrag gemäss § 51 des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden Abs. 1 lit. b) dieses Sachgeschäft vor allem aus finanzieller Sicht geprüft. Wir empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Antrag des Gemeinderates in vorliegender Form zur Annahme.