Räumung der Gräber auf dem Friedhof ReichenburgDie Friedhofkommission Reichenburg ordnet auf Art. 17 des Friedhofreglements die Räumung der folgenden Grabreihen an: Grab-Nummern 232 – 296 (Erdbestattungsgräber) Die Angehörigen werden gebeten, in der Zeit vom 1. März 2021 – 31. Mai 2021 die Grabsteine, Einfassungen, Weihwassergefässe sowie die Bepflanzungen etc. zu entfernen. Auf Wunsch werden die Grabstätten von der Gemeinde geräumt. Die Grabräumungskosten belaufen sich auf CHF 250.00. Die entsprechenden Kosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt. Sollten Sie daran interessiert sein, bitten wir Sie, uns dies bis zum 28. Februar 2021 schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Kanzleiweg 1, Postfach 241, 8864 Reichenburg, mitzuteilen. Drittpersonen ist, ohne vorherige Bewilligung der Hinterbliebenen, jegliche Wegnahme der Grabdenkmäler, usw. ausdrücklich untersagt. Reichenburg, 10. Februar 2021 Gemeinderat Reichenburg Datum der Neuigkeit 10. Feb. 2021
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