Vorläufige Anpassung Steuerrechnung 2020Vorläufige Anpassung Steuerrechnung 2020Diese vereinfachte Möglichkeit zur Anpassung der provisorischen Rechnung wird angesichts der aktuellen Situation (Covid-19) angeboten. Die neuen Rechnungsgrundlagen sollen jedoch weiterhin auf möglichst realistischen Angaben/Schätzungen beruhen. Besten Dank! Die Steuerbezugsstellen behalten sich vor, provisorische Rechnungen, die auf solchen Selbstangaben erstellt wurden, noch vor der Steuerveranlagung wieder zu korrigieren. Die Formulare zur Anpassung der provisorischen Steuerrechnung 2020 finden Sie hier. Datum der Neuigkeit 20. Mai 2020
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