Über die zu beschliessenden Geschäfte werden Sie jeweils an dieser Stelle ca. 3 Wochen vor der Versammlung nähere Angaben finden.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlungen finden im April und November/Dezember statt. Teilnahmeberechtigt sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde ab dem erfüllten 18. Altersjahr. Die Anwesenden beschliessen über die Genehmigung der Rechnung (im April), den Voranschlag und den Steuerfuss (im November) und verabschieden die Sachgeschäfte für die Urnenabstimmung. |
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