Vermittleramt (Vermittler Markus Diethelm-Scherrer)Der Vermittler / Friedensrichter ist zuständig bei: - Forderungen
- arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- erbrechtlichen Streitigkeiten
- nachbarrechtlichen Streitigkeiten
- zivilrechtlichen Streitigkeiten
Der Vermittler / Friedensrichter ist nicht zuständig bei: - Ehrverletzungen
- mietrechtlichen Angelegenheiten (Mietschlichtungsstelle Lachen)
- familienrechtlichen Angelegenheiten
- privatrechtlichen Baueinsprachen
Grundsätzliches zur Sühneverhandlung beim Vermittler: - Mit Ausnahme von bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist das Sühneverfahren kostenpflichtig
Der Vermittler hat die Aufgabe: - Primär zwischen den Parteien zu vermitteln um eine gütliche Einigung I Vergleich zu erreichen
- Sekundär bei Scheitern der Aussöhnung bei einem Streitwert bis und mit CHF 2'000.- einen Entscheid zu fällen. Der Vergleich resp. der Entscheid kommt einem gerichtlichen Urteilgleich.
- Bei einem Streitwert bis CHF 5'000.- hat der Vermittler die Möglichkeit ein Urteilsvorschlag zu machen, den die Parteien innert 20 Tagen anfechten können, ansonsten er Rechtsgültigkeit erlangt.
- Ab einem Streitwert von CHF 5'000.-, oder wenn dieser unbestimmbar ist, wird die Klagebewilligung für das zuständige Gericht ausgestellt
- Diese Klagebewilligung hat der Kläger, wenn er den Fall beim zuständigen Gericht hängig machen will, innert der Gültigkeitsdauer der Weisung- zusammen mit der schriftlichen Klagebegründung -beim Gericht einzureichen.
- Wer beim Vermittler eine Klage einreichen, oder wer ein Sühneverfahren einleiten will, hat ein entsprechendes schriftliches Gesuch unter genauen Angaben der Parteien, sowie des Rechtsbegehrens beim zuständigen Vermittleramt einzureichen.
- Der Vermittler lädt die Parteien zum Sühneversuch vor. Die Parteien können persönlich anwesend sein, oder sich durch einen Anwalt welcher dem Vermittler eine Vollmacht(§ 32 ZPO) vorweist, vertreten lassen. Die Beklagten haben zwar Rechtsvertretungsmöglichkeit, müssen zur Sühneverhandlung aber persönlich erscheinen.
- Aufsichtsbehörde über den Vermittler ist der Bezirksgerichtspräsident
Schlichtungsgesuche und Links: Postadresse: Vermittler Reichenburg Markus Diethelm Merikenstrasse 8 8864 Reichenburg E-Mail: markus.diethelm@hesbag.ch Telefon: +41 (0)79 590 90 77 Verhandlungslokal: Gemeindekanzlei Reichenburg, Kanzleiweg 1, 8864 Reichenburg Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Publikationen
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