Abmeldung / WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Bitte melden Sie den Wegzug beim Einwohneramt sowie dem Steueramt und den zuständigen Werken (Zählerablesung Strom, evtl. Wasser). Die Abmeldung können Sie auch online über eUmzug tätigen. Welche Unterlagen sind erforderlich? Schweizer Staatsangehörige Personen, die aus Reichenburg wegziehen, haben die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen persönlich beim Einwohneramt vorzunehmen. Bitte den Niederlassungsausweis mitnehmen. Ausländische Staatsangehörige Die persönliche Abmeldung ist innert 14 Tagen vorzunehmen. Bitte den Ausländerausweis mitnehmen. Wegzug ins Ausland Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.
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