Abmelden bei der Gemeinde |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung / Wegzug |
Ansprechspersonen: | Kraft Tamara |
zuständig: | Einwohneramt |
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