Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung |
Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und nicht Bürger unserer Gemeinde sind, so haben Sie uns Ihren Heimatschein zu hinterlegen. Wir stellen Ihnen sodann einen Niederlassungsausweis(Schriftenempfangsschein) aus. Wochenaufenthalter, die sich zeitlich beschränkt in unserer Gemeinde aufhalten, haben uns den Heimatausweis zu hinterlegen und erhalten eine Aufenthaltsbescheinigung. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Anmeldung / Zuzug |
Ansprechspersonen: | Kraft Tamara |
zuständig: | Einwohneramt |
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