AHV-Zweigstelle: Gemeinde |
AHV Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen). Beiträge Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 10.3%. 5.15% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 5.15% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente. Altersrenten Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren, Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit CHF 1'160.00 pro Monat, die Maximalrente CHF 2'320.00 pro Monat. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Hinterlassenrenten Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosen-entschädigungen ausgerichtet. Ausgleichskassen Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahr eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Auf www.aksz.ch stehen Ihnen alle Formulare und Merkblätter zur Verfügung. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | AHV-IV-EL-EO Sozialversicherung |
zuständig: | AHV-Zweigstelle |
|