In der Schweiz anmelden |
Schweizer Bürger, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder in der Schweiz Wohnsitz nehmen, haben sich bei der zuständigen Schweizer Botschaft (ev. Konsulat) im Ausland abzumelden und bei der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anzumelden. Vgl. zur Anmeldung: Denken Sie bei Ihrer Rückkehr an die Erledigung der Zollformalitäten und den Wiedereintritt in die Sozialversicherungen (AHV, Krankenkasse, etc.). Ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen beabsichtigen, müssen sich auf der Gemeindeverwaltung ihres zukünftigen Wohnsitzes anmelden. |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
zugehörige Dienstleistungen: | Anmeldung / Zuzug |
Ansprechspersonen: | Kraft Tamara |
zuständig: | Einwohneramt |
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