Fristerstreckung Steuererklärung für juristische Personen
Fristerstreckungsgesuche müssen vor Ablauf der Frist ( 31. März) eingereicht werden. Benutzen Sie dafür bitte den untenstehenden Link. Die Gesuche werden längstens bis zum 31. Dezember bewilligt. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
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Verantwortliche Person: Christof Bruhin Zuständige Instanz: Steueramt
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