Umzug innerhalb der Gemeinde
Bestimmungen für Schweizerinnen und Schweizer:
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Reichenburg umziehen, müssen Sie uns die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen bekannt geben. Bestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer (EU/EFTA-Bürger): Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Reichenburg umziehen, müssen Sie uns die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen bekannt geben. Damit das Amt für Migration die Adressänderung im Ausländerausweis vornehmen kann, bitten wir Sie, den Original-Ausländerausweis innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt abzugeben oder per Post zuzustellen. Bestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer (Drittstaatsangehörige): Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Reichenburg umziehen, müssen Sie uns die neue Adresse innerhalb von 14 Tagen bekannt geben. Die Gebühren für den Umzug innerhalb der Gemeinde wird Ihnen in Rechnung gestellt. Tipp: Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Adresswechsel zu informieren. Aktionen
Verantwortliche Person: Tamara Kraft Zuständige Instanz: Einwohneramt
zur Übersicht
|