Wohnsitzbestätigung
Die Wohnsitzbestätigung bestätigt den aktuellen melderechtlichen Wohnsitz und die Wohndauer. Werden sämtliche früheren Aufenthalte benötigt (z.B. für Einbürgerung), wird die Wohnsitzbescheinigung mit früheren Aufenthaltsdaten ausgestellt.
Die Wohnsitzbescheinigung kann persönlich beim Einwohneramt bezogen oder online bestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) mitzubringen. Aktionen
Verantwortliche Person: Tamara Kraft Zuständige Instanz: Einwohneramt
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