Grundstückgewinnsteuer
Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen sämtliche Gewinne aus der Veräusserung von im Kanton Schwyz gelegenen Grundstücken oder von Anteilen an solchen, unabhängig davon, ob es sich um Privat- oder Geschäftsvermögen handelt (monistisches System).
Aktionen
Verantwortliche Person: Christof Bruhin Zuständige Instanz: Steueramt
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