Tarifordnung für Abgrabungen im Gemeindegebiet und die BenutzungDiese Tarifordnung wurde mit GRB Nr. 278/2017 genehmigt und tritt per 01.01.2018 in Kraft. Sie findet auf alle Gesuche Anwendung, die ab diesem Datum eingereicht werden.
Zugehörige Dienstleistung: Werkvorschriften Zuständige Instanz: Tiefbau und Umweltschutz
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