Reglement zum ErschliessungsplanDas Reglement bezweckt die Sicherstellung der Groberschliessung von Bauzonen durch die Gemeinde, die Etappierung der Groberschliessung anhand eines Ausbauprogrammes und die Festsetzung des Kostenanteils der Gemeinde für die einzelnen Verkehrsanlagen.
Zuständige Instanz: Hochbau
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