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Fristerstreckung Steuererklärung für juristische Personen

Wenn Sie ihre Steuererklärung wegen fehlenden Angaben oder Unterlagen nicht bis zum 31. März des laufenden Jahres einreichen, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März (Poststempel, E-Mail-Datum) eingereicht werden. Spätere Gesuche werden nicht mehr bewilligt.

Die Fristerstreckung kann auch online beantragt werden.