Gesuch für die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen
Gesuch / Meldung für die Erstellung oder Änderung von wärmetechnischen Anlagen. Betrifft Heizungs- und Feuerungsanlagen, Abgasanlagen, Cheminées und Tankanlagen (§ 6, Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung über die Schadenwehr). Das Gesuch ist 1-fach dem kommunalen Brandschutzexperten einzureichen.
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