Stromtarife 2026
Mitteilung zu Tarifänderungen im Jahr 2026
Stromkunden des Elektrizitätswerkes der Gemeinde Reichenburg profitieren 2026 von leicht tieferen Strompreisen.
Jeweils bis Ende August legen alle Energieversorger die Tarife für ihre Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung für das Folgejahr fest.
Die bestehende Tarifstruktur des Elektrizitätswerk Reichenburg setzt auf zwei Zeitfenster:Hochtarif am Tag und Niedertarif in der Nacht und am Wochenende. Der Doppeltarif wurde eingeführt, um den Stromverbrauch in die Nacht zu verlagern – eine Zeit, in der konventionelle Kraftwerke ihre Grundlast deckten. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien erschwert dieses Modell jedoch die optimale Nutzung von lokal produziertem Solarstrom. Zur Vereinfachung der Tarifstruktur erfolgt ab dem Tarifjahr 2026 die Umstellung vom Hoch- / Niedertarif auf einen einheitlichen Arbeitspreis in der Netznutzung. Weiter wird in der Energie ein Winter- und Sommertarif eingeführt.
Die Anpassung der Stromtarife erfolgt im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, welche ab dem Tarifjahr 2026 umgesetzt werden.
Energie
Auch wenn sich die Lage rund um die Marktpreise entspannt hat, bleiben die Energieeinkaufstarife bei der Energie March Netze AG stabil.
Die Energietarife sinken dennoch per 1. Januar 2026 im Sommer um 0.4 - 0.5 Rappen pro Kilowattstunde. Ermöglicht wird dies, aufgrund der tieferen Beschaffungskosten für Strom aus Photovoltaikanlagen.
Ab dem Tarifjahr 2026 ändert sich die Rücklieferung in der Schweiz grundlegend. Die Höhe der Vergütung für eingespeisten Strom richtet sich nach dem vierteljährlichen gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Dabei wird ein schweizweit harmonisierter Preis vergütet. Zudem legt der Bundesrat für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest.
Messwesen
Ab dem Jahr 2026 verlangt das neue Stromversorgungsgesetz, dass die Messkosten separat auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Die Messkosten decken die Kosten für alles rund ums Messen: Stromzähler, Fernablesung und Datenverarbeitung. Bisher waren diese Kosten Teil der Netznutzung – also gemeinsam mit dem Verbrauch und möglichen Leistungsspitzen verrechnet.
Netznutzung
Die Netznutzungstarife für die Netzebene 7 bleiben trotz separat ausgewiesenen Messkosten stabil. Dies aufgrund der leicht höheren Preisen der vorgelagerten Netze sowie Unterdeckungen in den Vorjahren. Ebenfalls führt der Anstieg der Photovoltaik-Anlagen zu einem höheren Eigenverbrauch, was die Verteilung der fixen Betriebskosten auf weniger verkaufte Kilowattstunden beeinflusst.
Die Arbeitspreise für die Netzebene 5 können aufgrund von Überdeckungen in den Vorjahren allerdings leicht gesenkt werden.
Trotz Einführung des Messtarif bleibt der sogenannte Grundpreis in der Netznutzung bestehen. Diese Grundpauschale fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird – denn das Stromnetz, der Betrieb und alle Systeme müssen jederzeit bereitstehen. Als Versorger unterliegen wir der Versorgungspflicht – unabhängig davon, ob und wie viel Strom der Kunde bezieht.
Die netzdienliche Steuerung von Geräten wie Wärmepumpen, Boilern oder E-Auto-Ladestationen ist dabei als Standard vorgesehen. Durch die zeitlich abgestimmte Steuerung wird das Stromnetz gezielt entlastet – das erhöht die Stabilität und senkt den Ausbaubedarf. Wer die Steuerung nicht wünscht, kann die Flexibilität weiterhin selbst nutzen – mit einem Zuschlag von 2 Rp./kWh auf den Arbeitspreis Netznutzung auf den bezogenen Strom in der jeweiligen Tarifgruppe.
Abgaben
Die Systemdienstleistungen der Swissgrid werden auf 0.27 Rp./kWh gesenkt und die Abgabe für die Stromreserve auf 0.41 Rp./kWh erhöht. Zudem wird neu einen Zuschlag für solidarisierte Kosten von 0.05 Rp./kWh erhoben, um Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren. Der Netzzuschlag (KEV) zur Förderung erneuerbarer Energien und für Gewässerschutzmassnahmen bleibt weiterhin bei 2,30 Rp./kWh.
Insgesamt führen diese Anpassungen zu einer Strompreissenkung von durchschnittlich 5 Prozent.
Für einen Haushalt in einer 5-Zimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler (ohne Elektroboiler) mit einem Jahresverbrauch von 4‘500 Kilowattstunden (ElCom-Verbrauchskategorie H4) sinkt per 1. Januar 2026 der Gesamtpreis für Strom um rund 1%. Generell hängt die tatsächliche Reduktion vom individuellen Verbrauchsverhalten ab.
Die vom Gemeinderat genehmigten neuen Tarife können auf der Homepage der Gemeinde Reichenburg unter www.reichenburg.ch eingesehen werden oder beim EW-Kassieramt bezogen werden.
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Preisanpassungen der Tarife, welche im Netzgebiet Reichenburg am häufigsten zur Anwendung kommen.
EMN 050: Die Veränderung der Preise zum Vorjahr für den Standardtarif, fassen sich wie folgt zusammen:
|
Preiskomponente |
Einheit |
2025 |
2026 |
% |
Total |
|
Netznutzung Grundpreis |
CHF/Mt. |
10.00 |
8.00 |
- 20 % |
- 1 % |
|
Netznutzung Hochtarif |
Rp./kWh |
10.00 |
9.00 |
- 10 % |
|
|
Netznutzung Niedertarif |
Rp./kWh |
7.50 |
9.00 |
+ 20 % |
|
|
Messtarif Grundpreis |
CHF/Mt. |
- |
7.00 |
NEU |
|
|
Energie Hochtarif (neu Winter) |
Rp./kWh |
20.00 |
20.00 |
0 % |
|
|
Energie Niedertarif (neu Sommer) |
Rp./kWh |
19.00 |
15.00 |
- 21 % |
|
|
Abgaben Arbeitspreis |
Rp./kWh |
3.08 |
3.03 |
- 2 % |
EMN 50-100: Die Veränderung der Preise zum Vorjahr für den Gewerbetarif, fassen sich wie folgt zusammen:
|
Preiskomponente |
Einheit |
2025 |
2026 |
% |
Total |
|
Netznutzung Grundpreis |
CHF/Mt. |
10.00 |
8.00 |
- 20 % |
- 6 % |
| Netznutzung Leistungspreis | CHF/kW/Mt. | 10.50 | 10.50 | 0 % | |
|
Netznutzung Hochtarif |
Rp./kWh |
6.50 |
5.70 |
- 12 % |
|
|
Netznutzung Niedertarif |
Rp./kWh |
5.50 |
5.70 |
+ 4 % |
|
|
Messtarif Grundpreis |
CHF/Mt. |
- |
7.00 |
NEU |
|
|
Energie Hochtarif (neu Winter) |
Rp./kWh |
19.50 |
19.50 |
0 % |
|
|
Energie Niedertarif (neu Sommer) |
Rp./kWh |
18.50 |
14.50 |
- 22 % |
|
|
Abgaben Arbeitspreis |
Rp./kWh |
3.08 |
3.03 |
- 2 % |