Voranschlag 2026 – Ratsbericht
Für das kommende Jahr rechnet der Gemeinderat Reichenburg im Voranschlag 2026 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 917’000. Dies bei einem Gesamtaufwand von CHF 17'933’800 und einem Gesamtertrag von CHF 17'016’800. Geplant sind Nettoinvestitionen in der Höhe von CHF 2’217300.
In der Bildung sind der Abschluss für die Schulhauserweiterung Schulhaus «Am Bach 2» und die Sanierung der Technik in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes vorgesehen. Ebenfalls enthalten sind CHF 380'000 für die Sanierung der Schmutzwasserleitungen «Korkwerk-Vogtswis» und «Bahnhofstrasse 35» sowie rund CHF 200'000 für Investitionen bei der ARA Obermarch. Weiter wurde unter anderem für die Sanierung der Industriestrasse, Teil Schäflibach CHF 390’000, CHF 1 Mio. für die Erstellung der Wertstoffsammelstelle / Werkhof EW und CHF 200'000 für die Bahnhofsentwicklung berücksichtigt. Letzteres wird aufgrund der Stimmrechtsbeschwerde nochmals an der Gemeindeversammlung zur Überweisung an die Urne beraten.
Per 1. Januar 2026 tritt die Teilrevision des Steuergesetzes in Kraft. Das Ziel der kantonalen Steuergesetzteilrevision 2026 ist eine steuerliche Entlastung natürlicher Personen, die derzeit mit steigenden Preisen und Lebenshaltungskosten konfrontiert sind. Während von einer Erhöhung der Sozialabzüge alle Steuerpflichtigen profitieren, werden mit der Erhöhung des Versicherungs- und Sparkapitalzinsabzugs und der Maximalbeträge bei den Abzügen von Kinderdrittbetreuungskosten sowie von Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten gezielt bestimmte Personengruppen entlastet, die von steigenden Krankenkassenprämien, Kinderdrittbetreuungs- und Bildungskosten betroffen sind. Dem allgemeinen Preisanstieg (Teuerung) wird mit einem Ausgleich der kalten Progression beim Einkommenssteuertarif Rechnung getragen. Für die Gemeinde Reichenburg hat die geplante Vorlage jährliche Mindereinnahmen von rund CHF 476’000 zur Folge. Dies entspricht aktuell ca. 11 Steuerfussprozenten.
Der Gemeinderat begrüsst zwar das Ziel der kantonalen Steuergesetzteilrevision 2026 mit der Entlastung natürlicher Personen. Allerdings lässt die aktuelle Haushaltssituation der Gemeinde Reichenburg mit Blick in die Zukunft keine Entlastung in dieser Grössenordnung zu. Allein in der Bildung sind die Ausgaben um rund CHF 700'000 durch zusätzliche Schulklassen, höhere Beiträge an die Sonderschulung und die Schulhauserweiterung «Schulhaus Am Bach 2» angestiegen. Ausgelöst durch die laufenden Investitionsprojekte wird die Nettoverschuldung bis Ende 2029 auf rund CHF 23 Mio. anwachsen. Die zusätzlichen Investitionen gemäss den Visionen und Pläne der vorgestellten Liegenschaftsstrategie für die Schulsportanlagen auf der Liegenschaft Halder noch nicht miteingerechnet.
Um die Mindereinnahmen aus der Teilrevision des Steuergesetzes aufzufangen, sieht der Voranschlag in der vorliegenden Form eine Erhöhung des Steuerfusses von 10% einer Einheit vor, was ein Mehrertrag von CHF 430‘100 ergibt.
Da die höheren Abzüge der Steuergesetzteilrevision 2026 zu einem tieferen Steuerbaren Einkommen führen, wird die Steuerrechnung 2026 trotz der Steuerfusserhöhung der Gemeinde mehrheitlich nicht zu einer grösseren Steuerbelastung führen. Durch die angedachten Senkungen des Steuerfusses des Kantons Schwyz und des Bezirks March, wird die Gesamtsteuerbelastung für die Reichenburger insgesamt sogar reduziert.
Um die Unkosten des Hundewesens künftig zu decken, wir die Hundesteuer von CHF 50.00 auf CHF 100.00 erhöht. Die Hundesteuer für die Nutzhunde wird von CHF 20.00 auf CHF 40.00 erhöht. Die Tarife für die Feuerwehrersatzabgabe sowie Abwasser- und Kehrichtgrundgebühren bleiben unverändert.
Das Elektrizitätswerk der Gemeinde Reichenburg budgetiert einen Aufwandüberschuss von CHF 90’300. Das Ergebnis des Alterszentrum «zur Rose» soll mit einem Gewinn von CHF 199’985 abschliessen.
Über den Voranschlag 2026 wird anlässlich der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 beraten.
Gemeinderat Reichenburg