Periodische Schutzraumkontrolle (PKS)
Ein Schutzraum (oder auch Luftschutzkeller genannt) ist eine unterirdische bauliche Anlage im Kellergeschoss eines Gebäudes. Schutzräume dienen dem Schutz der Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten und können zudem bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen Schutz bieten.
Im Kanton Schwyz ist das Amt für Militär, Feuer und Zivilschutz für die periodische Schutzraumkontrolle (PKS) zuständig. Diese Kontrollen stellen sicher, dass die Schutzräume im Ereignisfall bezugsbereit sind und erfolgen gemäss den Vorgaben des Bundes.
Im Jahr 2025 wurden Schutzräume mit weniger als 51 Plätzen aus den Baujahren 1984 bis 2014 kontrolliert. Dieser Schwerpunkt wird auch im Jahr 2026 fortgeführt. Eine Kontrolle dauert in der Regel rund zwei Stunden.
Die Einwohnerinnen und Einwohner werden darauf hingewiesen, dass sich der Kanton Schwyz im Rahmen der periodischen Schutzraumkontrolle direkt bei den betroffenen Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern melden kann. Die Kontrollen werden voraussichtlich in den Kalenderwochen 21 bis 25 in Reichenburg durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationsblatt zur periodischen Schutzraumkontrolle (PSK) [pdf, 187 KB]
Schutzraum-Zuweisung im Ereignisfall
Der Grossteil der Bevölkerung verfügt über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude. ist kein privater Schutzraum vorhanden, stehen öffentliche Schutzräume in der näheren Umgebung zur Verfügung.
Im Ereignisfall erstellt der Kanton Schwyz einen Schutzraum-Zuweisungsplan (ZUPLA). Dabei werden unter anderem der Wohnort, die Anzahl Personen im Haushalt sowie ein möglichst kurzer und sicherer Weg zum Schutzraum berücksichtigt.
Die konkrete Zuweisung wird erst kommuniziert, wenn die Schutzräume für den Bezug vorbereitet werden, da sich die Planung durch Umzüge oder Veränderungen in den Haushalten laufend ändern kann.