Flurgenossenschaft Ussberg
1. NAME, SITZ UND ZWECK DER GENOSSENSCHAFT
1.1 Unter dem Namen Flurgenossenschaft Ussberg besteht mit Sitz in der Gemeinde Reichenburg eine Flurgenossenschaft gemäss Art. 703 ZGB, § 68 des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 14. September 1978 sowie der Verordnung über land- und forstwirtschaftliche Flurgenossenschaften sowie Einzelmassnahmen zur Bodenverbesserung vom 28. Juni 1979 als öffentlich-rechtliche juristische Person.
1.2 Die Genossenschaft bezweckt den Ausbau und Unterhalt der Ussbergstrasse ab Leh (Bauzonengrenze) bis und mit zur Bähnlibrücke gemäss Perimeterplan. Die Strasse dient ausschliesslich der Mitglieder als Fuss- und Fahrweg. Dritte können sie für Zubringerdienste im Interesse der Mitglieder und ferner dann benützen, wenn sie darauf einen gesetzlichen Anspruch haben.
1.3 Der Perimeterplan umschreibt das Gebiet, auf welches sich das Unternehmen bezieht. Der Perimeterplan bildet Bestandteil der Statuten und kann von jedem Mitglied beim Präsidenten der Genossenschaft eingesehen werden.
Kontakt
Mettler Walter