Allgemeine Genossame Reichenburg
Die Allgemeine Genossame Reichenburg (AGR) ist eine aus den Genossen-Geschlechtern Buff, Burlet, Hahn, Kistler, Mettler, Reumer, Schirmer, Schumacher, Spörri, Wilhelm und Zett hervorgegangene altrechtliche Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 59 Abs ZGB mit Sitz in Reichenburg. Für eine Mitgliedschaft bei der AGR muss nachgewiesen werden, dass man unmittelbar von einem jemals im Genossenregister eingetragenen mitverwaltungsberechtigten Mitglied der Genossame abstammt, das Schweizer Bürgerrecht besitzt jeder, der den gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Reichenburg und das 20. Altersjahr erfüllt hat. Informationen zu den genauen Anmeldeformalitäten sind auf der Homepage www.allgemeinegenossame.ch ersichtlich. 2021 sind 314 Mitglieder angemeldet. Das oberste Organ der AGR ist die Genossengemeinde. Diese trifft sich ordentlich jährlich im März zur Frühlings- und im Oktober zur Herbstgemeinde. Die AGR ist die grösste Landeigentümerin der Gemeinde Reichenburg, 110ha Landwirtschaftsland werden an einheimische Landwirte verpachtet, ca. 4ha Bauland (Industrie- und Gewerbezone) werden im Baurecht abgegeben und 350ha Wald sind im Besitz der AGR. Damit bewirtschaftet die Genossame 34; der gesamten Waldfläche von Reichenburg. Die Waldungen der AGR stehen unter «besonderer Schutzfunktion» (Steinschlag und Rutschungen). Weiter hat die AGR auch den Versorgungsauftrag für Trink- und Löschwasser in der ganzen Gemeinde Reichenburg. Als Konzessionsträger sind wir für den Betrieb und Unterhalt der Quell- und Grundwasserfassungen sowie der Reservoire und des gesamten Leitungsnetzes verantwortlich.