Wegzug / Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute und auf Wiedersehen!
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Dies können Sie persönlich am Schalter des Einwohneramts oder elektronisch über eUmzug eUmzug erledigen. Die Abmeldung ist kostenlos.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland gibt es Verschiedenes zu beachten.
- Persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes 1 Monat vor Ausreise
- Das Formular "Wegzug ins Ausland" [pdf, 54 KB] für Schweizer oder für Ausländer "Definitiver Wegzug ins Ausland" muss direkt am Schalter des Einwohneramtes ausgefüllt werden.