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Feuerwehrersatzabgabe

Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Pflicht besteht ab dem 20. bis zum 52. Altersjahr. Gemäss Art. 22 des Feuerwehr-Reglement der Gemeinde Reichenburg wird die Ersatzabgabe alljährlich bei der Verabschiedung des Voranschlages durch den Gemeinderat festgesetzt.

Die Ersatzabgaben betragen:

Steuerbares Einkommen

von Franken bis Franken Betrag in Franken
0.00 10'000.00 130.00
10'001.00 15'000.00 140.00
15'001.00 20'000.00 150.00
20'001.00 25'000.00 160.00
25'001.00 30'000.00 180.00
30'001.00 35'000.00 190.00
35'001.00 40'000.00 200.00
40'001.00 45'000.00 210.00
45'001.00 50'000.00 230.00
50'001.00  und mehr 250.00

Die Ersatzabgabe für Quellensteuerpflichtige beträgt pauschal CHF 190.00 im Jahr.