Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Hier können die kantonalen Prämienverbilligungen helfen.
Die Unterlagen zur Anmeldung der Prämienverbilligung finden Sie unter:
Prämienverbilligung - Merkblatt
Prämienverbilligung - Anmeldeformular
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss jährlich, zwischen Mitte April bis spätestens 30. September, bei der Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, 6431 Schwyz, oder neu auch digital auf der Seite der Ausgleichskasse Schwyz eingereicht werden.