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Winterdienst

Bei Schneefall und Glatteis bemühen sich die Winterdienstleistenden in Nacht- und Samstag-/Sonntag-Einsätzen das Strassen- und Wegnetz befahrbar zu halten. Die Räumung erfolgt strickt nach Prioritätenliste.

  1. Hauptverkehrsachsen der Gemeinde und deren Gehsteige
  2. Übrige Gemeindestrassen und deren Gehsteige
  3. Privatstrassen

Es gilt dabei zu beachten, dass der Winterdienst privater Strassen grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt und somit als zusätzliche Dienstleistung zu verstehen ist. Bei starken Schneefällen kann es zwischenzeitlich zu Beeinträchtigungen des Strassenverkehrs kommen. Es wäre mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, sämtliche Strassen und Trottoirs der Gemeinde permanent schnee- und glatteisfrei zu halten. Es sei darauf hingewiesen, dass strassenangrenzende Grundstücke den anfallenden Schnee der Räumung entschädigungslos abzunehmen haben (§ 39 Strassenverordnung). Die Unternehmer sind jedoch darum bemüht, keine punktuellen Schneeablagerungen an Einfahrten anzuhäufen. Leider lässt sich dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der anfallenden Schneemengen nicht immer richten. In schneereichen Zeiten bitten wir daher um Ihr Verständnis.

Loszuteilung Winterdienst [pdf, 1.2 MB]