Ergänzungsleistungen (EL)
Wann werden Ergänzungsleistungen ausgerichtet?
AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
Haben Sie Fragen zu den Ergänzungsleistungen oder benötigen Sie ein Anmeldeformular? Melden Sie sich bei der AHV-Zweigstelle Reichenburg oder besuchen Sie die Webseite der Ausgleichskasse Schwyz.