Hinterlegung letztwillige Verfügung
Seit dem 1. Januar 2013 sind im Kanton Schwyz die Einwohnerämter die Hinterlegungsstelle von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen (§40 EGzZGB). Das Einwohneramt registriert die letztwillige Verfügung und hinterlegt dieses an einem sicheren Ort. Es ist eine einmalige Gebühr von CHF 40.00 zu entrichten. Im Todesfall wird die letztwillige Verfügung dem Einzelrichter zur amtlichen Eröffnung weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Die letztwillige Verfügung soll keine Bestattungswünsche oder Anleitungen im Todesfall erhalten, da die Eröffnung dieser Verfügung meist erst nach Monatsfrist erfolgt
- Für die Abgabe eines Testamentes, Ehe- und/oder Erbvertrag ist am Schalter ein amtliches Ausweisdokument wie ID oder Pass vorzuweisen
- Bei verheirateten Personen sind zwingend beide Personen am Schalter für eine Änderung oder Rückgabe erforderlich