Renten der AHV/IV
Rentenanmeldungen AHV und IV (AHV bitte 3 – 4 Monate vor Rentenberechtigung einreichen), Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten, Hilflosenentschädigung und AHV-Hilfsmittel.
Bei jeder Anmeldung sind folgende Unterlagen beizulegen: Familienbüchlein, Scheidungsurkunde, wenn nicht vorhanden: Reisepass oder Ausländerausweis (Kopien genügen).
Alle Formulare und Mekblätter finden Sie hier.