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Vorsorgeauftrag Registration

Mit dem Vorsorgeauftrag (Art. 361 Abs. 3 ZGB) kann eine handlungsfähige Person ihre Betreuung und rechtliche Vertretung im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit regeln. Auf Antrag wird die Errichtung eines Vorsorgeauftrags in das Personenstandsregister (Infostar) eingetragen. Das Zivilstandsamt beurkundet die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde und wo er hinterlegt ist. Die Hinterlegung beim Zivilstandsamt selber ist jedoch nicht möglich. Die Registrierung des Vorsorgeauftrages kann mit persönlicher Vorsprache beim Zivilstandsamt erfolgen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit dem Zivilstandsamt.

Notwendige Unterlagen

Gültiger Pass oder Identitätskarte