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Installationskontrolle

Sichere Installationen

Gemäss den gesetzlichen Vorschriften (Niederspannungs-Installations-Verordnung NIV) sind Hausinstallationen periodisch kontrollieren zu lassen. Auch im Interesse des Eigentümers, der für den Zustand und sicheren Betrieb der Installationen verantwortlich ist und für allfällige Schäden oder Unfälle, welche auf Fehler in der Hausinstallation zurückzuführen sind, haftbar ist.

Neuinstallationen

Vor der Übergabe der Installation an den Eigentümer überprüft der Installateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse auf einem Sicherheitsnachweis fest. Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

Sicherheitsnachweis

Die Sicherheit elektrischer Installationen muss nach der Erstellung und anschliessend in zeitlich festgelegten Abständen mit einem Sicherheitsnachweis überprüft werden.

Periodische Kontrolle bestehender Installationen

Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch Elektrizitätswerk Reichenburg mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode. Alle Elektroinstallationen werden periodische geprüft. Industrielle und gewerblich genutzte Anlagen unterliegen hierbei einer Kontrollperiode von 1, 2, 5 oder 10 Jahren. Privat genutzte Räume wie Wohnungen und Häuser werden alle 20 Jahre kontrolliert.

Wer darf Kontrollen vornehmen?

Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidgenössisch diplomierte/r Elektroinstallateur/in oder als Elektro-Sicherheitsberater/in mit eidgenössischem Fachausweis. Zur Durchführung von Abnahme- oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle erforderlich. Diese Kontrollbewilligungen werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat in Fehraltorf erteilt. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.

Link: Installationskontrolle