Kinderbetreuung
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Kinderbetreuungsgesetz
Am 19. September 2023 hat der Regierungsrat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig.
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