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Wartgeld für freipraktizierende Hebammen

Die frei praktizierenden Hebammen betreuen Schwangere, begleiten Hausgeburten und sind bereit, Wöchnerinnen und deren Neugeborene direkt ab Spitalaustritt bis acht Wochen weiter zu betreuen. Sie sind rund um die Uhr erreichbar für Familien in einer neuen Lebenssituation und beantworten Fragen, deren Klärung nicht bis zum nächsten Hausbesuch warten kann, per Telefon, per SMS und WhatsApp. Oftmals gehen sie ausserplanmässig und mehrmals auf Hausbesuch.

In der Gemeinde Reichenburg wohnhafte Eltern können für die Pikettdienstleistungen der frei praktizierenden Hebammen auf Gesuch hin einen Gemeindebeitrag beantragen (für Wochenbettbetreuung: Fr. 250.00 / für Hausgeburten Fr. 500.00).