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Strassenaufbruch- und Durchleitungsgesuch

Die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund, Strassen- und oder Trottoirfläche stellt einen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Gesteigerter Gemeingebrauch ist bewilligungspflichtig und bedarf einer gebührenpflichtigen Konzession.

Das Gesuchformular ist mindestens 2 Wochen vor geplantem Ausführungstermin im Doppel und unterzeichnet einzureichen. Zudem ist eine Plangrundlage des betroffenen Aufbruchperimeters mit geplanter Leitungslinienführung beizulegen.