Mitwirkung zum kommunalen Richtplan
Der Gemeinderat Reichenburg hat die Grundlagen des kommunalen Richtplans für die Gemeinde Reichenburg unter Berücksichtigung des kantonalen Richtplans und des Leitbildes der Gemeinde Reichenburg erarbeitet. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens (§ 11 Abs. 3 der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz) vom 19. April bis zum 21. Mai 2024 soll der Austausch mit der Bevölkerung sowie mit den Nachbargemeinden erfolgen. Sie sind herzlich eingeladen, sich zur angedachten Planung zu äussern.
Folgende Unterlagen liegen zur Information und Mitwirkung auf:
Verbindliche Unterlagen:
- Richtplantext vom 15. April 2024 [pdf, 3.1 MB]
- Teilrichtplankarte Siedlung und Landschaft, Mst. 1:5'000, vom 15. April 2024 [pdf, 2.3 MB]
- Teilrichtplankarte Fuss /Radverkehr, Mst. 1:5'000, vom 15. April 2024 [pdf, 2.1 MB]
- Teilrichtplankarte MIV / ÖV, Mst. 1:5'000, vom 15. April 2024 [pdf, 1.9 MB]
Orientierende Unterlagen:
- Grundlagenbericht inklusive Anhänge/Beilagen vom 15. April 2024 [pdf, 14.1 MB]
- Beilage 1 kantonale Vorprüfung [pdf, 5.0 MB]
- Beilage 2 kantonale Vorprüfung [pdf, 2.5 MB]
Während der Mitwirkungsfrist von 30 Tagen können alle Interessierten beim Gemeinderat Reichenburg, Kanzleiweg 1, 8864 Reichenburg, schriftlich per Mitwirkungsformular [docx, 46 KB] an info@reichenburg.ch Stellung nehmen (Vermerk: «kommunale Richtplanung Gemeinde Reichenburg»). Anregungen und Wünsche sind mit Begründung dem Gemeinderat Reichenburg einzureichen. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Mitwirken.