Sanierung Kanzleiweg
Sachvorlage über eine Ausgabenbewilligung von CHF 410’000 zur Sanierung des Kanzleiwegs und Erhöhung der Schulwegsicherheit, KTN 330, Reichenburg
KURZ-ZUSAMMENFASSUNG
Die Erhöhung der Sicherheit des Schulwegs war seit Jahren ein zentrales Anliegen des Gemeinderates, weshalb er dem Stimmvolk den Kauf der Liegenschaft zur Genehmigung vorlegte. Am 3. März 2024 haben die Stimmbürger der Gemeinde Reichenburg dem Erwerb des Grundstücks KTN 233 (Kanzleiweg 2) zugestimmt. Durch den nun geplanten Ausbau der Strasse können die Gefahren für die Schülerinnen und Schüler reduziert und die Sicherheit im gesamten Bereich nachhaltig verbessert werden. Auf dem Kanzleiweg soll die Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h gesenkt werden. Mit dem geplanten Sanierungsprojekt bleiben alle Möglichkeiten zur späteren Erschliessung der Liegenschaft Halder offen, ohne dass am Kanzleiweg innerhalb des Bauperimeters erneut bauliche Veränderungen erforderlich wären.
A. DIE ABSTIMMUNGSFRAGE LAUTET
Wollen Sie der Ausgabenbewilligung in der Höhe von CHF 410’000.00 für die Sanierung des Kanzleiwegs und Erhöhung der Schulwegsicherheit zustimmen?
B. AUSGANGSLAGE
Der Kanzleiweg stellt den Hauptzugang zu den Schulhäusern «Am Bach» dar und wird von den Schülern stark frequentiert. Mit Bezug des neuen Schulhauses «Am Bach II» haben die Schülerfrequenzen auf dem Kanzleiweg weiter zugenommen. Gleichzeitig verzeichnet auch die Gemeindeverwaltung wachsende Besucherzahlen aufgrund der zunehmenden Bevölkerung in Reichenburg. Im Bereich der Kantonsstrasse verfügt der Kanzleiweg über kein Trottoir, weshalb die Schülerinnen und Schüler gezwungen sind, ihren Schulweg auf der Strasse gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr zurückzulegen. Zusätzlich befindet sich die Strasse in einem schlechten baulichen Zustand und bedarf dringend einer Sanierung. Die Erhöhung der Sicherheit des Schulwegs war seit Jahren ein zentrales Anliegen des Gemeinderates, weshalb er dem Stimmvolk den Kauf der Liegenschaft zur Genehmigung vorlegte. Am 3. März 2024 haben die Stimmbürger der Gemeinde Reichenburg dem Erwerb des Grundstücks KTN 233 (Kanzleiweg 2) zugestimmt. Dieser Erwerb bildet die Grundlage für die lang erwartete und dringend notwendige Schulwegsicherung. Durch den Ausbau der Strasse können die Gefahren für die Schülerinnen und Schüler reduziert und die Sicherheit im gesamten Bereich nachhaltig verbessert werden. Auf dem Kanzleiweg soll die Höchstgeschwindigkeit auf max. 30 km/h gesenkt werden. Für die Erschliessung der Liegenschaft Halder, auf der in naher Zukunft die Erweiterung der benötigten Schulsportanlagen realisiert werden soll, wurden verschiedene Erschliessungsvarianten erarbeitet. Einige dieser Varianten beanspruchen auch den Kanzleiweg. Alle Varianten sind weiterhin umsetzbar, ohne dass am Kanzleiweg innerhalb des Bauperimeters erneut bauliche Veränderungen erforderlich wären.
C. TECHNISCHER PROJEKTBESCHRIEB
Der Kanzleiweg misst eine Fahrbahnbreite von 5.0 m und erschliesst 42 Parkplätze. Die Fahrbahnbreite bleibt unverändert, wird jedoch um 3.0 m nach Westen verschoben, um auf der östlichen Seite ein 3.0 m breites Trottoir anzulegen. Dadurch rücken Strasse und Trottoir näher an die Gemeindeliegenschaft Kanzleiweg 2, wodurch einige Bäume, Hecken und Mauern entfernt werden müssen. Die Grundstücksgrenze zur westseitig angrenzenden Liegenschaft Kantonsstrasse 28 bleibt unverändert. Das neue Trottoir schliesst nahtlos an den bestehenden Fussweg vor der Gemeindeverwaltung an. Die bestehende Trottoirüberfahrt an der Einmündung in die Kantonsstrasse wird erhalten, und die erforderlichen Sichtweiten werden durch den Rückbau des Schaukastens gewährleistet. Die bestehende Strassenfundation wird grösstenteils beibehalten. Im Bereich der seitlichen Verbreiterung wird die Fundationsschicht aus ungebundenem Gemisch 0/45 ergänzt. Die Fahrbahn erhält einen zweischichtigen Asphaltbelag mit einer 100 mm starken Tragschicht AC T 22 N und einer 30 mm starken Deckschicht AC 8 N. Das Quergefälle beträgt 3% zum Trottoir hin. Das Trottoir wird ebenfalls zweischichtig ausgeführt, mit einer 60 mm starken Tragschicht AC T 16 N und einer 30 mm starken Deckschicht AC 8 N, wobei das Quergefälle 2.5% zur Fahrbahn beträgt. Entlang des Kanzleiwegs wird abwassertechnisch ein Trennsystem installiert. Die Strassenentwässerung und die Entwässerung des Verkehrsgartens werden an eine neue, rund 50 m lange Meteorwasserleitung aus PP 250 angeschlossen. Zwei neue Strassenabläufe entlasten die bestehende Mischwasserleitung. Die Entwässerungsrinne an der Einmündung in die Kantonsstrasse wird angepasst und verlängert. Die bestehende Mischwasserleitung nimmt zukünftig die Funktion einer Schmutzwasserleitung ein und kommt in die Strasse zu liegen.
Die bestehende Strassenbeleuchtung wird zusammen mit den Kandelaberfundamenten verschoben. Das EW Reichenburg verlegt einen Rohrblock aus fünf PE 120-Leitungen und erstellt einen neuen Plattenschacht mit den Abmessungen 2,1 × 1,4 m. Die Swisscom richtet einen neuen Einstieg für den bestehenden Schlaufenschacht ein, um Wartungsarbeiten zu erleichtern.
D. PLANGRUNDLAGEN
Situation

Normalprofil

Werkleitungen

E. KOSTEN
Kostenzusammenzug
Kostenstand Oktober 2025, inkl. MwSt. / +/– 20%
| 0 | Bauhauptarbeiten | CHF | 339 000 |
| 1 | Baunebenarbeiten | CHF | 8 000 |
| 2 | Dienstleistungen | CHF | 60 500 |
| 3 | Landerwerb / Entschädigung / Gebühren | CHF | 2 500 |
| TOTAL | CHF | 410 000 |
Bauhauptarbeiten gegliedert nach Werk
| a) | Strassenbau und Beleuchtung | CHF | 221 000 |
| b) | Abwasser | CHF | 89 000 |
| c) | EW | CHF | 29 000 |
| TOTAL | CHF | 339 000 |
F. FINANZIERUNG
Die Finanzierung richtet sich nach dem kantonalen Finanzhaushaltgesetz für die Bezirke und Gemeinden FHG-BG, bzw. deren Verordnung FHV-BG nach den anzuwendenden Abschreibungssätzen gemäss Anhang II. Für Strassenanlagen und für Abwasseranlagen gilt ein jährlicher Abschreibungssatz von 4%, was einer jährlichen Belastung von CHF 16’400.00 entspricht. Für das vorliegende Projekt müssen Fremdmittel aufgenommen werden. Die jährlichen Zinskosten betragen CHF 6’150.00 (Annahme 1.5% Zins für benötigtes Fremdkapital). Der Baukostenanteil EW wird im Ausführungsjahr der Erfolgsrechnung des EW Reichenburg zugeschrieben. Langfristig werden sich die Folgekosten zukünftig im bisherigen Rahmen bewegen.
G. ZEITPLAN
- 22. April 2026 Beschlussfassung Gemeindeversammlung
- 14. Juni 2026 Urnenabstimmung Sachgeschäft
- Herbst 2026 Baueingabe / Baubewilligungsverfahren
- Frühling 2027 Realisierung
H. EMPFEHLUNG DES GEMEINDERATE
Der Gemeinderat Reichenburg empfiehlt der Ausgabenbewilligung von CHF 410’000.00 inkl. MwSt. für die Sanierung des Kanzleiwegs und die Erhöhung der Schulwegsicherheit zuzustimmen. Der Kanzleiweg ist der wichtigste Zugang zu den Schulhäusern «Am Bach» und wird stark frequentiert. Aufgrund des fehlenden Trottoirs und des schlechten Strassenzustands besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Mit der Sanierung, der Schaffung sicherer Fusswege und der Geschwindigkeitsreduktion kann die Sicherheit nachhaltig verbessert werden.
PRÜFUNGSBERICHT UND ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION DER GEMEINDE REICHENBURG
Der Rechnungsprüfungskommission wurde die Ausgabenbewilligung «Sanierung des Kanzleiwegs und Erhöhung der Schulwegsicherheit, KTN 330, Reichenburg» durch den Gemeinderat vorgelegt. Die Rechnungsprüfungskommission hat den Text, die Kostenaufstellung und die Folgekosten beurteilt.
Die Rechnungsprüfungskommission hat in Ihrem Auftrag gemäss § 51 des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden Abs. 1 lit. b) diese Ausgabenbewilligung vor allem aus finanzieller Sicht geprüft.
Wir empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Antrag des Gemeinderates in vorliegender Form zur Annahme.
Reichenburg, 11. März 2026
Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Reichenburg
Eduard Hägi, Präsident Patricia Dettling, Protokoll Dominik Mettler