Öffentliche Parkplätze
Seit dem 1. Dezember 2014 ist das Reglement über das Parkieren auf öffentlichen Plätzen in Kraft. Vom Parkierungskonzept sind die Parkplätze beim Gemeindehaus, bei der Liegenschaft Ebnet, beim Feuerwehrlokal, beim Schiessstand sowie im Zentrum betroffen.
Das Parkieren auf den erwähnten öffentlichen Parkplätzen ist kostenlos nur noch während maximal 3 Stunden (mit Parkscheibe) möglich. Werden die Parkplätze länger beansprucht, können bei der Gemeindeverwaltung, während den Schalteröffnungszeiten, Tageskarten bezogen werden. Ebenfalls werden für Dauermieter Monats- und Jahresparkkarten ausgestellt. Parkierungsberechtigt sind nur Motorfahrzeuge, die ein gültiges Kontrollschild haben. Fahrzeuge ohne Kontrollschilder dürfen nicht abgestellt werden.
- Parkplatzbewirtschaftung Gemeindehaus [pdf, 622 KB]
- Parkplatzbewirtschaftung Zentrum [pdf, 587 KB]
- Parkplatzbewirtschaftung Schiessstand [pdf, 560 KB]
- Parkplatzbewirtschaftung Feuerwehr [pdf, 284 KB]
- Parkplatzbewirtschaftung Ebnet [pdf, 538 KB]
- Reglement über das Parkieren auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Reichenburg
PReisliste | ||
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1 Jahr | 1 Monat | 1 Tag |
CHF 800.00 | CHF 80.00 | CHF 5.00 |
Kontakt
Gemeinde Reichenburg, Liegenschaftssekretariat, Kanzleiweg 1, 8864 Reichenburg
info@reichenburg.ch / 055 464 30 60