Erbschaftsamt March
Adresse
Erbschaftsamt March
Bahnhofplatz 3
Postfach
8853 Lachen
Google Maps
Tel. 055 451 22 84
erbschaftsamt@bezirk-march.ch
Website
Beschreibung Erbschaftsamt March
Inventar für die kantonalen Steuern und Direkte Bundessteuern
Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person mit letztem steuerrechtlichem Wohnsitz im Bezirk March nimmt das Erbschaftsamt March von Gesetzes wegen (§ 178 Abs. 1 StG bzw. Art. 154 Abs. 1 DBG) ein amtliches Inventar über die Vermögensbestände am Todestag auf. Die Erben bzw. Erbenvertreter werden vom Erbschaftsamt diesbezüglich kontaktiert.
Sicherungsmassregeln im Erbgang
Für Sicherungsmassregeln gem. Art. 551 ZGB wie amtliche Siegelung, Aufnahme Sicherungsinventar, Anordnung Erbschaftsverwaltung etc. ist das Erbschaftsamt March zuständig.